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Foto-Reglement
Basierend auf den Richtlinien der Pfadibewegung Schweiz, 2014Sowie dem Merkblatt "Website und soziale Medien" des Kantonalverband der Zürcher Pfadfinderinnen und Pfadfinder, 2014
Grundsatz: Recht am eigenen Bild
Jede Person darf selbst über die Verwendung von Bildern bestimmen, auf denen sie erkennbar ist.
Sollen die Bilder veröffentlicht werden, müssen die Personen über 18-jährig sein und ihr schriftliches Einverständnis geben, oder es müssen nachfolgende Regeln eingehalten werden:
- Es müssen mindestens 3 Personen auf dem Bild sein, oder die Personen sind nicht erkennbar (z.B. nur Hände, die etwas machen, oder mehrere Personen, die an einer Aktivität teilnehmen).
- Es dürfen keine Portraitaufnahmen sein, auf dem Bild muss es um eine Aktivität gehen und nicht um die fotografierte Person.
- Die fotografierten Personen dürfen nicht in einer Art und Weise abgebildet werden, die ihnen peinlich sein könnte.
- Sollten die fotografierten Personen oder deren Angehörige wünschen, dass das veröffentlichte Foto nicht mehr gezeigt wird, muss diesem Wunsch sofort Folge geleistet werden (z.B. durch sofortiges Löschen des Bildes auf der Homepage).
Ausschlussklausel
Die Verwendung von Informationen und Bilder dieser Website ist Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Pfadi St.Luzi aus Zürich Affoltern gestattet.